Fortbildungen im Bereich Frühkindliche Bildung
Trennung und Scheidung - Wie geht es Kindern und Jugendlichen damit? - 2425FC9100
Viele Kinder und Jugendliche leiden unter der Trennung ihrer Eltern und zeigen das auf unterschiedliche Weise. Von Unkonzentriertheit über Aggressivität anderen gegenüber bis zur Verweigerung des Umgangs mit Mutter oder Vater gibt es eine große Spannbreite. Wie Kinder und Jugendliche eine solche Trennung erleben und was sie mit ihnen macht, wird in diesem Seminar beleuchtet. Darüber hinaus beschäftigen wir uns mit der Frage, welche Rechte die Kinder und Jugendlichen haben und wie man sie in dieser schwierigen Phase unterstützen kann.
- Rechte des Kindes in Kindschaftsverfahren
- Betreuungsformen: (Doppel-)Residenzmodell - Nestmodell
- Schmerz wegen Trennung, Scheidung als Form von Trauer
- Kognitives Verstehen von Abschieden
- Trauerreaktionen von Kindern und Jugendlichen bei Trennung/Scheidung
- Schuldgefühle im Zusammenhang mit Trennung der Eltern
- Trennung aus systemischer Sicht
- Sekundärverluste
- Kreative Methoden und Literatur in der Begleitung
Neben fachlichem Input gibt es Übungen und Gruppenarbeiten, in denen Anregungen für die praktische Arbeit ausprobiert werden.
- Rechte des Kindes in Kindschaftsverfahren
- Betreuungsformen: (Doppel-)Residenzmodell - Nestmodell
- Schmerz wegen Trennung, Scheidung als Form von Trauer
- Kognitives Verstehen von Abschieden
- Trauerreaktionen von Kindern und Jugendlichen bei Trennung/Scheidung
- Schuldgefühle im Zusammenhang mit Trennung der Eltern
- Trennung aus systemischer Sicht
- Sekundärverluste
- Kreative Methoden und Literatur in der Begleitung
Neben fachlichem Input gibt es Übungen und Gruppenarbeiten, in denen Anregungen für die praktische Arbeit ausprobiert werden.
Dozentin: | Antje Muth |
Zielgruppe: | Kita, Hort, Schule |
Ort: | KVHS Barnim, Fritz-Weineck-Str. 36, 16227 Eberswalde |
Termin: |
2 Termine à 4 UE 12.03. und 18.03.2025, 14:30 bis 17:30 Uhr sowie nach individueller Vereinbarung |
Kosten: | 117,28 € pro Person |
Hinweise: | Schulen und Einrichtungen der frühkindlichen Bildung können die Kostenübernahme beim Staatlichen Schulamt oder ihrem Träger beantragen. |